Auszug auf dem Gewerbezentralregister

Allgemeines
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) gibt Auskunft darüber, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kann z.B. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit für bestimmte genehmigungspflichtige Gewerbezweige verlangt werden.
Hier wird die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) online ermöglicht. Liegt kein besonderer Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Für die persönliche Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Notwendige Unterlagen/Angaben
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.

Kosten
Es wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro erhoben. Diese wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd


Datenschutz:
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd

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