Die Marktgemeinde Ebensfeld beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Marktgemeinde Ebensfeld führt zur Auswahl eines
Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive
Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 BayGibitR; durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines
wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem
Teilnahmewettbewerb.
Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die
Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber
geprüft.
210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Bekanntmachung_Auswahlverfahren_zweistufig_Betreibermodell.pdf
210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Übersichtskarte_Auswahlverfahren.pdf
210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Muster_Pacht-und_Betreibervertrag.pdf
210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Wertungskriterien.pdf
210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf
*210125_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der
Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst
nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den
Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum Mittwoch, 03.03.2021,
11 Uhr bei der Kontaktstelle (siehe Bekanntmachung) schriftlich in einem
verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Die Marktgemeinde Ebensfeld hat im Zeitraum vom 19.05.2020 – 19.06.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Ebensfeld gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde bittet daher, bis spätestens 19.06.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Marktgemeinde
Ebensfeld in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im
Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
Breitband_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Übersichtskarte.pdf
Breitband_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf
Breitband_Markt_Ebensfeld_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der
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Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst
nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den
Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.