Allgemeines
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes
bei der Meldebehörde anzuzeigen. Ihr Online-Ausweis wird dadurch
gesperrt und der Verlust/Diebstahl der
Polizei mitgeteilt. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder
Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das
Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich. Für den
Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter
nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte im
Einwohnermeldeamt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“
offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der
Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in
Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Kosten
Dies ist ein kostenloser Service.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd
Datenschutz:
Die
Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird
mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd