Auskünfte aus dem Melderegister

Allgemeines
Die Möglichkeit der Onlineauskunft besteht seit dem 01. Februar 2003 für die Gemeinden in Bayern. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt. Jeder Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag mitteilen.

Notwendige Unterlagen/Angaben
Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein.
Alle Kriterien sind gleichwertig und werden geprüft. Die Anschrift wird nur gewertet, sofern mindestens Ort, Straße und Hausnummer eingegeben wurde.

Kosten
Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 5,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart. Die angefallenen Gebühren werden monatlich oder bei geringerem Aufkommen vierteljährlich von Ihrem Konto mittels Lastschrift eingezogen. 

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd

Datenschutz:
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd

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