Allgemeines
Die Möglichkeit
der Onlineauskunft besteht seit dem 01. Februar 2003 für die Gemeinden
in Bayern. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen
Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt. Jeder
Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie
von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem
Einwohnermeldeamt schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag
mitteilen.
Notwendige Unterlagen/Angaben
Für
Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname
sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und
Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt
vorgenommen sein.
Alle Kriterien sind gleichwertig und werden
geprüft. Die Anschrift wird nur gewertet, sofern mindestens Ort, Straße
und Hausnummer eingegeben wurde.
Kosten
Die
Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 5,00 Euro. In der Regel wird bei
der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart. Die angefallenen
Gebühren werden monatlich oder bei geringerem Aufkommen vierteljährlich
von Ihrem Konto mittels Lastschrift eingezogen.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd
Datenschutz:
Die
Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird
mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd