Nutzfeuer online anmelden

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Bitte beachten Sie bei der Online-Meldung auch die Öffnungszeiten des Rathauses, da die Online-Meldung manuell in eine separate Software eingetragen werden muss:

Mo-Mi   07:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Do         07:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr           07:15 Uhr bis 12:00 Uhr

eine Online-Meldung für das Wochenende muss unbedingt bis Freitag 12.00 Uhr abgeschickt werden.

Meldung über das Abbrennen von offenen Feuern im Freien

Für die Anmeldung (mindestens einen Tag vorher) werden folgende Informationen benötigt:

1. Name, Anschrift
2. Handynummer und E-Mail Adresse
3. Datum, Uhrzeit von/bis
4. Flurnummer, Gemarkung
5. Art des Brennmaterials

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Feuer abbrennen möchten, werden gebeten, die im Merkblatt des Landratsamtes Lichtenfels (siehe unten) aufgeführten Hinweise zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu beachten und unbedingt einzuhalten.

Alexandra Friedrich
Bauamt, Friedhofsamt
Bauamt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Informationen vom Lkr. Lichtenfels

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle führt häufig zu erheblichen Rauch- und Geruchsbelästigungen. Daher sind nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) Regelungen erlassen worden. Nachdem im Landkreis Lichtenfels für jeden Bürger die Möglichkeit besteht, seine holzigen Gartenabfälle an den Wertstoffhöfen oder an den Kompostieranlagen im Auftrag des Landkreises kostenlos abzugeben, ist ein Verbrennen derartiger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr erlaubt.

Außerhalb von bebauten Ortsteilen dürfen derartige pflanzliche Abfälle unter Beachtung bestimmter Maßgaben auch verbrannt werden. Genaue Erläuterungen, wie dies und unter welchen Bedingungen dies zugelassen ist, kann aus dem Merkblatt "Verbrennen pflanzlicher Abfälle" des Landratsamtes ersehen werden.

Information Verbrennen pflanzlicher Abfälle, 111 KB

Es wird gebeten, die Regelungen im eigenen und öffentlichen Interesse zu beachten.

Quelle: https://www.lkr-lif.de/landratsamt/umwelt/abfallwirtschaft/abfallrecht/425.Merkblatt-Verbrennen-pflanzlicher-Abfaelle.html

Datenschutz:

Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd

Cookie Hinweis

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