Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung

Allgemeines:

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

Kosten
Es entstehen Kosten, je nach Umfang.

Tobias Walter
Leiter des Bauamtes, Breitband, EDV
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Datenschutz:

Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
Email: datenschutz@ebensfeld.de

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