Allgemeines
Eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister (GZR) gibt Auskunft darüber, ob eine
juristische Person oder eine Einzelperson in der Vergangenheit gegen
gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kann z.B. zur
Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit für bestimmte
genehmigungspflichtige Gewerbezweige verlangt werden.
Hier wird die
Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Vorliegen
eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) online ermöglicht. Liegt kein
besonderer Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der
Meldebehörde vorzunehmen.
Für die persönliche Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Notwendige Unterlagen/Angaben
Es
muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift
eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck
der Ausstellung angegeben werden.
Kosten
Es wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro erhoben. Diese wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd
Datenschutz:
Die
Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird
mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd