Der Markt Ebensfeld beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat der Markt Ebensfeld in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
IST-Versorgung=Ebensfeld_BayGibitR-2_Markterkundung _Karte.pdf
Adressliste=Ebensfeld_BayGibitR-2_Markterkundung _Adressliste.xlsx
Nutzungsbedingungen= Ebensfeld_BayGibitR-2_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf
Link Verpflichtungserklärung=Ebensfeld_BayGibitR-2_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf
*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Ebensfeld gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Der Markt bittet daher, bis spätestens 11.12.2024 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Markterkundung Bekanntmachung=Ebensfeld_BayGibitR-2_Markterkundung _Bekanntmachung.pdf