Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)

Allgemeines
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Alexandra Friedrich
Bauamt, Friedhofsamt
Bauamt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

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