Allgemeines
Eine Auskunftssperre kann für Ihre
Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine
andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere
schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet
werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine
Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Bürgerbüro zu Ihrem
Antrag ist aber trotzdem erforderlich. In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lins
Telefon: 09573/9608-19
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: krstnlnsbnsfldd
Datenschutz:
Die
Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird
mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: datenschutz@ebensfeld.de