(Sitzung vom 24.09.2024)
Einstimmig wurde beschlossen, dass der Markt Ebensfeld die vorgestellten Planungen der Schaffung einer Gruppe (bisherige Igelgruppe) in Modulbauweise weiterverfolgt. Das Konzept wurde durch die beauftragte Architektin vorgestellt.
Mehrheitlich wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Die Anzahl der Krippenplätze in der Kindertagesstätte St. Martin, Döringstadt wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 vorübergehend von 6 auf 12 Plätze erhöht. Der Markt Ebensfeld übernimmt alle Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Kinderkrippe, soweit diese nicht durch Zuschüsse gedeckt werden.
Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 687 der Gemarkung Unterneuses in Pferdsfeld wird gebilligt. Auf der Grundlage des Satzungsentwurfes wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ergänzung der Wohnbebauung an der Kutzenberger Straße“ wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet. Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 01.09.2024 betreffend der Grundstücke Fl. Nr. 2677/1, 2677, 2678 der Gemarkung Ebensfeld wird gebilligt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Marktgemeinderat bestimmt den vorliegenden Planvorentwurf des Bebauungsplans „Parkwohnanlage Kutzenberg“ (neue Bezeichnung ab 01.09.2024: „Ergänzung der Wohnbebauung an der Kutzenberger Straße") in der Fassung vom 01.09.2024 und den Planentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Markt Ebensfeld stellt das Erscheinen der Ebensfelder Nachrichten ab dem 01.01.2025 von einem wöchentlichen auf einen vierzehntägigen Rhythmus um.
Die Gebührenordnung „Überlassung eines Dauerparkplatzes“ wird zum 01.01.2025 geändert. Ein Dauerparkplatz wird ab dem 01.01.2025 für 240,00 €, netto vermietet.
Der Markt Ebensfeld stellt im Rahmen der Städtebauförderung einen Förderantrag für die Errichtung eines Kulturhauses im früheren Funktionstrakt der Pater-Lunkenbein-Schule Ebensfeld.
Die Gebührenordnung – Plakatiererlaubnis wird mit folgender Änderung zum 01.01.2025 erlassen:
1. örtliche Vereine 0,00 €
2. örtliche Parteien 0,00 €
3. Vereine und Parteien mit Sitz außerhalb des Marktes Ebensfeld 60,00 €
4. Firmen 60,00 €
5. Wahlwerbung 0,00 € (gesetzliche Vorgabe)
Der Markt Ebensfeld setzt die Freianlagengestaltung des Areals „Hauptstraße 49-51“ in Ebensfeld innerhalb des Förderprogramms „Klima wandel(t) Innenstadt“ um.
In § 5 der Gebührensatzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen wird ab dem 01.11.2024 ein Pauschalbetrag je Bestattung in Höhe von 170,00 € festgesetzt. In diesem
Pauschalbetrag sind alle Aufwendungen wie Personalkosten, Versicherungen, Strom, Maschineneinsatz, Fahrzeiten usw. abgegolten.
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen vom 28.07.2021, zuletzt geändert am 29.11.2023, wird erlassen.
Die Zahlung des pauschalen Zuschusses an die Vereine (Kulturfonds) als freiwillige Leistung ab dem Jahr 2025 wird wie folgt geregelt: Die Zahlung an die Mitglieder über 18 Jahren mit 0,65 € sowie die Zahlung des Mindestbetrages in Höhe von 25,00 € entfallen. Für die Mitglieder unter 18 Jahren wird ein Betrag von 1,25 €/Mitglied gezahlt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Gigabitausbau im Rahmen der Gigabitförderverfahren der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung) voranzutreiben und dabei ein unterstützendes Ingenieurbüro im notwendigen Umfang zu beauftragen. Sowohl beim angestrebten Ausbau als auch bei der zweckmäßigen Beratung und Fachplanung, sollen verfügbare Förderprogramme optimal genutzt werden. Der Markt Ebensfeld beschließt einen Förderantrag in vorläufiger Höhe gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu stellen und wählt hierbei das Betreibermodell. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe erfolgt der Einstieg ins Auswahlverfahren.
Die, im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 dem Markt Ebensfeld übergebenen Spenden erhalten die Zustimmung des Marktgemeinderates.
Der Marktgemeinderat stimmt der Planabweichung auf der Haushaltsstelle 7711.9400 nach Art. 66 Abs. 4 GO zu.
Vertagt wurden die Beratungspunkte „Kläranlage“ und die Stellungnahme des Marktes Ebensfeld im Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Kiesabbaus mit Laufverlängerung des Mains zwischen Wiesen und Niederau durch die Fa. Kiesgewinnung Heinrich Schramm & Co. GmbH KG und den Freistaat Bayern.
Aus nichtöffentlicher Sitzung:
Auf Grundlage des Angebotes vom 12.07.2024 wird der Firma Beregnungsanlagen Jürgen Gächter aus 91058 Erlangen, sowie auf Grundlage des Angebotes vom 17.06.2024 der Firma Osel Bohr GmbH aus 96052 Bamberg der Auftrag zum Einbau einer Zisterne mit Nachspeisepumpe mit Brunnenbohrung an der Schulsportanlage des Marktes Ebensfeld erteilt.
Auf Grundlage des Angebotes vom 21.08.2024 wird der Firma Riedlberger Bau GmbH aus Schiltberg der Auftrag für das Los 1 der Baumaßnahme Ausbau eines funktionsfähiges FTTB/FTTH-Netz im Markt Ebensfeld nach der BayGibitR erteilt.
Auf Grundlage des Angebotes vom 22.08.2024 wird der Firma Alcon Bauunternehmung GmbH aus Darmstadt der Auftrag für das Los 2 der Baumaßnahme Ausbau eines funktionsfähiges FTTB/FTTH-Netz im Markt Ebensfeld nach der BayGibitR erteilt.
Auf Grundlage des Angebotes vom 22.08.2024 wird der Firma Alcon Bauunternehmung GmbH aus Darmstadt der Auftrag für das Los 3 der Baumaßnahme Ausbau eines funktionsfähiges FTTB/FTTH-Netz im Markt Ebensfeld nach der BayGibitR erteilt.
Auf Grundlage des Angebotes vom 22.08.2024 wird der Firma Alcon Bauunternehmung GmbH aus Darmstadt der Auftrag für das Los 4 der Baumaßnahme Ausbau eines funktionsfähiges FTTB/FTTH-Netz im Markt Ebensfeld nach der BayGibitR erteilt.
Der Markt Ebensfeld beschafft für den gemeindlichen Bauhof einen Sinkkastenreiniger Mini-Kipper MK-1703 bei LEDERER Maschinenbau-Landtechnik GmbH, 91639 Wolframs-Eschenbach.
Zur Finanzierung der im Jahr 2024 anstehenden Investitionen wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, erforderliche Kredite, im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung 2024, aufzunehmen.