Steuern und Gebühren

Wasserhärten im Markt Ebensfeld


Steuern

Informationen zur Grundsteuer 

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich u. a. nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen (u. a. bei Fläche, Nutzung) anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Sie müssen die Änderung(en) auch dann anzeigen, wenn diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten.

Ändern sich nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, müssen Sie dies nicht anzeigen. In diesen Fällen wird das Finanzamt von sich aus tätig. Die Anzeigepflicht entfällt aber nur, wenn es sich um einen vollständig steuerpflichtigen Grundbesitz oder Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist, handelt. Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Grundsteuer A340 v. H.
Grundsteuer B190 v. H.
Gewerbesteuer380 v. H.
Hundesteuer35,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde mit Wesenstest350,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde700,00 €

Wassergebühren

Wassergebühren
Wasserverbrauchsgebühr2,11 € / m³ (netto) u. 2,26 € /m³ (brutto)
Wassergrundgebühr30,00 € / Jahr (netto) u. 32,10 € (brutto)

Kanalgebühren

Kanalgebühren
Kanalbenutzungsgebühren (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)3,17 € / m³
Kanalbenutzungsgebühr (keine Kläranlage)1,63 € / m³
Kanalbenutzungsgrundgebühr (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)30,00 € / Jahr
Kleineinleiterabgabe18,00 € / Einwohner

Alexander Sünkel
Steueramt
Steueramt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Anforderung der SteuerID durch den Bürger

Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.

Anforderung Steuer ID

Das Bundeszentralamt für Steuern wird die SteuerID schriftlich an die Anschrift senden, die von der Meldebehörde übermittelt wurde.

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