Informationen zur Grundsteuer
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer
bemisst sich u. a. nach der Größe und der Nutzung des
Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes
Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.
Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am
Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des
Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche
Änderungen (u. a. bei Fläche, Nutzung) anzuzeigen. Sie werden dazu
nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob
sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage
auswirken. Sie müssen die Änderung(en) auch dann anzeigen, wenn
diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine
Baugenehmigung beantragen mussten.
Ändern sich nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, müssen Sie dies nicht anzeigen. In diesen Fällen wird das Finanzamt von sich aus tätig. Die Anzeigepflicht entfällt aber nur, wenn es sich um einen vollständig steuerpflichtigen Grundbesitz oder Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist, handelt. Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de
| Grundsteuer A | 340 v. H. |
|---|---|
| Grundsteuer B | 190 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Hundesteuer | 35,00 € |
| Hundesteuer für Kampfhunde mit Wesenstest | 350,00 € |
| Hundesteuer für Kampfhunde | 700,00 € |
| Wassergebühren | |
|---|---|
| Wasserverbrauchsgebühr | 2,11 € / m³ (netto) u. 2,26 € /m³ (brutto) |
| Wassergrundgebühr | 30,00 € / Jahr (netto) u. 32,10 € (brutto) |
| Kanalgebühren | |
|---|---|
| Kanalbenutzungsgebühren (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund) | 3,17 € / m³ |
| Kanalbenutzungsgebühr (keine Kläranlage) | 1,63 € / m³ |
| Kanalbenutzungsgrundgebühr (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund) | 30,00 € / Jahr |
| Kleineinleiterabgabe | 18,00 € / Einwohner |
Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird die SteuerID schriftlich an die Anschrift senden, die von der Meldebehörde übermittelt wurde.